Väterkarenz leicht gemacht

Weniger als 1 % der oststeirischen Männer gehen in Väterkarenz. Christoph Raith ist einer von ihnen. Der dreifache Familienvater und Vizebürgermeister von Floing zeigt als inspirierendes Beispiel auf, wie fair geteilte Sorgearbeit in der heutigen Zeit gelingen kann.

Die Rolle der Väter ändert sich und immer mehr Männer wollen sich aktiv in die Kinderbetreuung einbringen. So auch Christoph Raith. Der Vizebürgermeister von Floing und dreifache Vater hat sich zweimal ganz bewusst dazu entschieden in Karenz zu gehen. „Ich wollte Betreuungsverantwortung übernehmen und meiner Partnerin mehr Wahlfreiheit beim Wiedereinstieg ermöglichen,“ fasst Raith seine Beweggründe zusammen. „Es war eine wirklich intensive Zeit, mit allen Höhen und Tiefen, die ich aber in keinster Weise missen möchte. Man ist als Vater sehr präsent, das spüren auch die Kinder und profitieren ein Leben lang davon.“

Webinar: „Väterkarenz leicht gemacht“

Um Väter wie Christoph bei ihrer Entscheidung zur Väterkarenz zu unterstützen, veranstaltete die Regionalentwicklung Oststeiermark unlängst ein Webinar zum Thema und lieferte wertvolle Tipps für werdende Eltern und Jungeltern.  „Wir möchten für Gleichstellungsthemen sensibilisieren bzw. ein Bewusstsein in der Bevölkerung dafür schaffen“, erklärt Mag.a Daniela Adler, MBA, Geschäftsführerin der Regionalentwicklung Oststeiermark. „In den Bezirken Hartberg-Fürstenfeld und Weiz ist die Mutterkarenzquote mit 99,2 % sehr hoch, nur 0,8 % der Männer gehen in Väterkarenz. Wir sind aber überzeugt, dass eine gerechtere Verteilung der Sorgearbeit langfristig auch die Region insgesamt weiterbringt und zukunftsfähiger macht.“

Während Raith seine positiven Erfahrungen und Stolpersteine aus dieser Zeit teilte, informierte AK-Expertin Mag.a Lisa Wassner (Abteilung Frau, Beruf und Familie) über die rechtlichen Rahmenbedingungen und Voraussetzungen zur Väterkarenz, Papamonat, Elternteilzeit und mehr (siehe Infobox): „In Österreich besteht ein Rechtsanspruch auf Väterkarenz. Das bedeutet, dass der Arbeitgeber bzw. die Arbeitgeberin die Väterkarenz nicht verweigern kann. Für diese Zeit erhält der Vater Kinderbetreuungsgeld. Es beträgt bei Bezug des einkommensabhängigen Kinderbetreuungsgeldes grundsätzlich 80 % des Wochengeldes, wobei es eine Deckelung gibt“, fasst die Expertin zusammen. Sämtliche Antragsformulare und -fristen sind online auf www.akstmk.at/service abruf- bzw. einsehbar. Neben der geteilten Karenz kann auch ein Papamonat unmittelbar nach der Geburt beansprucht bzw. Elternteilzeit beantragt werden.

Bindungen stärken, Umdenken fördern

Dass es bei diesem Thema noch viel Bewusstseinsarbeit braucht, hat auch Christoph Raith am eigenen Leib erfahren: „Freunde und Bekannte haben durchwegs positiv auf meine Entscheidung reagiert, bei Arbeitgebern ist das Thema Väterkarenz jedoch eher noch eine Duldung als Befürwortung. Das ist sehr schade, denn meiner Meinung nach ist Väterkarenz ein tolles Mittel, um Mitarbeitende ans Unternehmen zu binden bzw. dies in der Öffentlichkeitsarbeit zu nutzen und einen gesellschaftlichen Beitrag zu leisten.“ Seine drei wichtigsten Tipps für werdende Väter? „Das Angebot unbedingt nutzen, sich vor Antritt über die finanziellen und persönlichen Auswirkungen bewusst machen, sich rechtzeitig Infos holen und offene Urlaubskontingente nutzen, um einen reibungslosen Übergang für das Kind zu gewährleisten.“ Raiths Familienplanung ist nun abgeschlossen, seine Rolle als aktiver Vater und seine Vorbildwirkung für mehr Chancengleichheit am Land wird aber noch länger nachhallen.


Papamonat, Väterkarenz und Elternteilzeit: Das Wichtigste in Kürze

  • Papamonat: Der Vater hat einen Rechtsanspruch auf Freistellung für max. 1 Monat während des Beschäftigungsverbotes („Mutterschutz“) der Mutter – vorausgesetzt, er teilt einen gemeinsamen Hauptwohnsitz mit der Mutter. Er erhält Familienzeitbonus als Geldleistung, ist kranken- und pensionsversichert und genießt Kündigungs- und Entlassungsschutz. Der Arbeitgeber muss spätestens 3 Monate, frühestens 4 Monate vor dem errechneten Geburtstermin schriftlich verständigt werden (Vorankündigungsfrist). Die Geburt ist dem Arbeitgeber sofort zu melden, spätestens 1 Woche nach der Geburt ist der tatsächliche Antrittszeitpunkt bekannt zu geben. Während des Papamonats ist kein Zuverdienst erlaubt.
  • Familienzeitbonus („bezahlter Papamonat“): Der Antrag ist bei der zuständigen Krankenversicherung einzubringen. Während dieser Zeit ist der Vater kranken- und pensionsversichert.
  • Kinderbetreuungsgeld: Eltern entscheiden sich entweder für das „Kinderbetreuungsgeldkonto“ oder für das „einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld“.  Am öftesten wird Väterkarenz in Zusammenhang mit dem einkommensabhängigen Kinderbetreuungsgeld gewählt. Das einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld beträgt rund 80 % des letzten Nettoeinkommens bzw. Wochengeldes, jedoch max. rund 2300 Euro/Monat (max. € 76,60/Tag). Zuverdienste bis max. € 518,44/Monat brutto sind erlaubt. Damit das einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld gewährt wird, müssen gewisse Voraussetzungen erfüllt sein. Alle Infos sowie Modelle zur Karenzteilung sind auf der Seite der Arbeiterkammer Steiermark gut zusammengefasst: https://stmk.arbeiterkammer.at/frauen
  • Elternteilzeit: Unter gewissen Voraussetzungen kann ein Elternteil „Elternteilzeit“ mit dem Arbeitgebenden vereinbaren. Der Elternteil muss sie 3 Monate vor Antritt schriftlich beantragen, sie läuft max. bis zum 7. Geburtstag des Kindes (in manchen Fällen bis zum 8. Geburtstag). Zuverdienst ist keiner erlaubt und Elternteilzeit darf sich nicht mit der Karenz eines anderen Elternteils überschneiden.